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10.09.2025

Einführung in das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Wer ist betroffen?

Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören:

  • Websites und Online-Shops

  • Apps und mobile Anwendungen

  • E-Book-Reader und andere digitale Endgeräte

  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten oder Ticketautomaten

  • Telefon- und Messengerdienste

Kleinstunternehmen, die keine digitalen Produkte in Verkehr bringen, sind von der Verpflichtung ausgenommen .

Was passiert, wenn ich meine Website nicht barrierefrei gestalte?

Bei Nichtbeachtung des BFSG können Produkte oder Dienstleistungen vom Markt genommen oder Bußgelder verhängt werden.

Welche Unterstützung gibt es bei der Umsetzung?
Es gibt verschiedene Beratungsstellen und Förderprogramme, die Unternehmen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit unterstützen. Dazu gehören beispielsweise die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und die Aktion Mensch.
Muss ich meine bestehende Website komplett neu gestalten?
Eine vollständige Neugestaltung ist nicht immer erforderlich. Oftmals können bestehende Websites durch gezielte Anpassungen barrierefrei gemacht werden. Es empfiehlt sich, einen erfahrenen Webentwickler oder eine Agentur zu Rate zu ziehen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am digitalen Leben zu ermöglichen, insbesondere von Personen mit Behinderungen, älteren Menschen und solchen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um und orientiert sich an internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) .

Fristen und Übergangsregelungen
Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle betroffenen digitalen Angebote barrierefrei sein. Es gibt keine allgemeine Übergangsfrist. Unternehmen sollten daher frühzeitig Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit ergreifen, um rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen oder Bußgeldern vorzubeugen .

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit umfasst verschiedene Aspekte:

Visuelle Gestaltung:

Ausreichender Kontrast, skalierbare Schriftgrößen und klare Strukturierung.

Bedienbarkeit:

Navigation per Tastatur, Sprachausgabe und einfache Bedienbarkeit.

Inhaltliche Klarheit:

Verwendung verständlicher Sprache und Alternativtexte für Bilder.

Technische Umsetzung:

Einhaltung der WCAG 2.1-Richtlinien und der EN 301 549-Norm.