
Nein. Eine pauschale sichtbare Kennzeichnungspflicht für jedes mit KI erzeugte Bild gibt es nicht. Entscheidend sind Art und Verwendung des Inhalts.
Artikel 50 des AI Act gilt seit dem 2. August 2026. Für bestimmte ältere KI-Systeme bestehen begrenzte Übergangsregelungen.
Bei professioneller Verwendung müssen Betreiber Deepfakes grundsätzlich offenlegen. Für bestimmte künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Inhalte gelten Sonderregelungen.
Rein persönliche, nicht berufliche Aktivitäten sind grundsätzlich ausgenommen. Eine wirtschaftliche oder berufliche Nutzung kann dagegen unter die Vorschriften fallen.
Je nach Verstoß können Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden.
Seit August 2026 gelten neue Transparenzregeln für KI-Inhalte
Künstliche Intelligenz ist längst im Unternehmensalltag angekommen. Bilder für Social Media, Texte für Websites oder Videos für Werbekampagnen können heute innerhalb kürzester Zeit mit KI erstellt werden. Doch mit den neuen Möglichkeiten steigen auch die Anforderungen an Transparenz.
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des europäischen AI Act. Dabei ist wichtig: Nicht jeder Inhalt, bei dessen Erstellung KI eingesetzt wurde, muss automatisch mit einem sichtbaren Hinweis versehen werden. Die Vorschriften unterscheiden unter anderem zwischen Pflichten für Anbieter von KI-Systemen und Unternehmen oder Personen, die solche Systeme professionell einsetzen.
Besonders relevant sind sogenannte Deepfakes. Darunter fallen KI-generierte oder manipulierte Bilder, Videos und Audioinhalte, die existierende oder plausibel existierende Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse so darstellen, dass sie fälschlicherweise authentisch wirken können. Solche Inhalte müssen bei professioneller Verwendung grundsätzlich offengelegt werden.
Was muss gekennzeichnet werden und wer ist betroffen?
Die KI-Kennzeichnungspflicht betrifft insbesondere Unternehmen und andere professionelle Anwender, wenn sie Deepfakes einsetzen. Auch KI-generierte oder manipulierte Texte über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse können kennzeichnungspflichtig sein, sofern sie ohne menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden. Anbieter generativer KI-Systeme müssen darüber hinaus bestimmte erzeugte Inhalte maschinenlesbar markieren.
Für Unternehmen bedeutet das: Ob ein sichtbarer KI-Hinweis erforderlich ist, hängt vom konkreten Inhalt und dessen Verwendung ab. Ein offensichtlich künstliches Gestaltungselement ist rechtlich anders zu bewerten als beispielsweise ein täuschend echtes Video einer realen Person.
Bei Deepfakes muss die Offenlegung spätestens beim ersten Kontakt des Betrachters mit dem Inhalt erfolgen. Sie soll klar, unterscheidbar und für Menschen wahrnehmbar sein. Eine versteckte technische Markierung allein genügt hierfür nicht. Für künstlerische, satirische oder fiktionale Werke gelten besondere Erleichterungen.
Die rein persönliche, nicht berufliche Nutzung fällt grundsätzlich nicht unter diese Betreiberpflichten. Wer KI dagegen im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, kann als Betreiber im Sinne des AI Act gelten.
Warum Unternehmen ihre KI-Nutzung jetzt überprüfen sollten
Für Unternehmen empfiehlt es sich, klare interne Regeln für KI-generierte Inhalte einzuführen. Verantwortliche sollten dokumentieren, welche Systeme eingesetzt werden, welche Inhalte damit entstehen und ob eine Kennzeichnung erforderlich ist.
Das betrifft nicht nur Websites und Social Media. KI-generierte Inhalte können beispielsweise auch in digitalen Werbekampagnen oder anderen öffentlich zugänglichen Kommunikationsmitteln eingesetzt werden. Entscheidend ist stets der konkrete Anwendungsfall.
Die möglichen Sanktionen zeigen, dass Unternehmen die neuen Vorgaben ernst nehmen sollten. Verstöße gegen die einschlägigen Pflichten des AI Act können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro beziehungsweise bei Unternehmen bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres geahndet werden. Bei der Sanktionierung gelten unter anderem Verhältnismäßigkeitsregeln für kleinere Unternehmen.
Die neue KI-Kennzeichnungspflicht soll den Einsatz künstlicher Intelligenz dabei nicht verhindern. Ihr Ziel ist vielmehr, Transparenz zu schaffen und Menschen erkennen zu lassen, wann sie mit KI oder bestimmten künstlich erzeugten Inhalten konfrontiert werden.